II. Nebenkosten bei Mietverträgen
- Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit je € 9.-.
- Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
- Vermittlungsprovision
Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist in dem sich der Mietgegenstand befindet
Höchstprovision zuzüglich 20 %USt bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art
| Vertragsdauer | Vermieter | Mieter |
unbestimmte Zeit / Frist mehr als 3 Jahre |
3 Bruttomonats-mietzinse allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen |
3 Bruttomonatsmietzinse |
Frist mindestens 2,. Höchstens 3 Jahre |
3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen |
2 Bruttomonatsmietzinse |
| bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit | - | Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse |
Frist weniger als 2 Jahre |
3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen |
1 Bruttomonats-mietzins |
| bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre | - | Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse |
| bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit | - | Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse |
